Honorar


Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker nicht, es sei denn Sie sind privat zusatzversichert und haben daraus Anspruch auf eine Erstattung der Kosten.

Es ist dennoch sinnvoll, als gesetzlich Versicherter bei seiner Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern möglicherweise erstattet werden.

Für gesetzlich versicherte Patientin besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.

Private Krankenversicherung und Zusatzversicherungen

Bei Privatpatienten hängt die Übernahme der Heilpraktikerhonorare von den individuellen Verträgen ab. In der Regel werden sie erstattet, aber nicht immer in voller Höhe. Meist wird eine Abrechnung nach GebüH durchgeführt. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach oder kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung, ob diese alle Heilpraktikerkosten übernimmt.

Wichtiger Hinweis

Ich führe eine Bestellpraxis und nach verbindlicher Terminbestätigung ist dieser Zeitraum nur für Sie persönlich gebucht. Ich bereite Ihren Termin gründlich vor und nehme mir Zeit für Sie. Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden (Montagstermine entsprechend am Freitag), damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten entsteht ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des für den Termin berechneten Honorars.